Honorar Senioren-Coaching Honorar Kranken-Coaching
Honorar und Vertragsgestaltung

Ihr Friseur kostet Geld, Ihr Auto kostet Geld und Ihr Essen kostet auch Geld. Auch Ihr Senioren- / Kranken-Coach muss seine Miete bezahlen und für das Alter sparen. Und was nichts kostet, ist nichts wert. 
Deshalb lassen Sie uns darüber sprechen, was es kostet, wenn Sie mich als Ihren Senioren- / Kranken-Coach beauftragen:

Das telefonisches Erstgespräch ist gratis. 

Sobald wir uns treffen, schließen sie mit der TICIANEM UG, meiner Gesellschaft, einen schriftlichen Beratungsvertrag und bezahlen  mich nach Stundenaufwand (EUR 135 einschl. Mehrwertsteuer / 45 min.).
(Scherzhaft: Ihren Friseur bezahlen Sie auch, wenn Sie sich die Haare schneiden lassen.). 
Meine Dienstleistung wird von keiner Kasse oder Behörde ersetzt. Sie müssen also genug Geld haben, um mich unverzüglich zu honorieren. Gesellschaftlich bedarf es noch eine Zeit, bis Senioren- / Kranken-Coaching von Kranken- und Pflegekassen übernommen wird; dies wäre sinnvoll. Derzeit ist meine Leistung privat zu bezahlen. Im Interesse der SeniorInnen und kranken Menschen bedauere ich dies.

Es ist Ihnen überlassen, ob Sie zu mir kommen oder ob ich bei Ihnen Hausbesuche mache. Für Hausbesuche spricht, dass wir uns zusammen in Ihre Unterlagen schauen können, um entstehende Rückfragen rasch zu regeln.Für die An- und Abfahrt in Wiesbaden berechne ich kein gesondertes Honorar, meine An- und Abfahrt ist für Sie gratis.

Mein Honorar rentiert sich in der Regel innerhalb kurzer Zeit. 

Dadurch, dass ich beispielsweise Sie unterstütze, die angemessenen Pflegeleistungen zu erhalten und abzurufen, haben schon viele Kundinnen und Kunden mein Honorar innerhalb kurzer Zeit vielfach wieder hereingeholt. Dies ändert allerdings nichts daran, dass Sie oder Ihre Angehörigen mich zunächst bezahlen, damit ich meine Arbeit für Sie erledigen kann.

Ein  Beispiel, um sich das besser vorstellen zu können (Angaben ohne Gewähr):
Ein betagtes Ehepaar ist aus Gründen physischer Behinderung gezwungen, das gemeinsame Badezimmer umzubauen. Mein Aufwand entsprach einem Honorar von EURO 2.860,--.

Was erhielt das betagte Ehepaar, nachdem ich mit den älteren Leuten Einzelheiten besprochen und die Anträge ordnungsgemäß bearbeitet und durchgesetzt hatte:

EUR 4.000 Pflegekasse ER
EUR 4.000 Pflegekasse SIE (aufgrund Neubeantragung des Pflegegrades)
EUR 5.000 landeseigene Bank (über die Stadt und mehrere Bürokratie-Hürden)
EUR 13.000 Zuschuss Badumbau

Allein mit dem erhaltenen Zuschuss zum Badumbau hatte sich mein Honorar um ein Vielfaches ausgezahlt (EUR 13.000 - EUR 2.860 = EUR 10.140). Doch zusätzlich gab es noch mehr:
Zusätzlich (!) erhalten die Eheleute in dem o.g. Beispiel, abhängig vom Pflegegrad, monatliche geldwerte Leistungen zwischen EURO 665 bis zu über EURO 2.200 monatlich (Angaben ohne Gewähr!). Dies macht  für die Eheleute in dem o.g. Beispiel zwischen EURO 7.980 und EURO 26.400 aus, wiederum abhängig vom Pflegegrad (Angaben ohne Gewähr!).

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